Unter einer Nahrungsergänzung sind Produkte zu verstehen, die zu einer erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels führen und sich mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln befinden. Rechtlich betrachtet ist diese Produktgruppe im EU-Recht geregelt und gehört zu den Lebensmitteln wodurch sie unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) fallen. Sie haben eine lebensmitteluntypische Form wie Tabletten, Kapseln und Pulver.
Beispiele hierfür wären Multivitamintabletten, Algenpräparate oder Karotinkapseln. Zu viele Vitamine sind aber genauso schädlich wie ein Vitaminmangel, da der Organismus belastet wird.